Bei dem Begriff „Bonn-Prozess“ denken wahrscheinlich die wenigsten unmittelbar an die Förderung und Qualitätssteigerung der Jugendarbeit und die, die doch daran denken, verfügen über Hintergrundwissen, denn ohne dieses ist kein unmittelbarer Bezug zwischen dem Bonn-Prozess und der Jugendarbeit ersichtlich. Der Bonn-Prozess, so die nüchterne Definition, beschreibt die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda. Diese wiederum entstammt in ihrem Ursprung der Abschlusserklärung der 2. Europäischen Jugendarbeitskonvention 2015[1], ehe der Umsetzungszeitraum mit der 3. Europäischen Jugendarbeitskonvention, die 2020 in Bonn stattfand, begann: der Prozess der Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda, der in Bonn seinen Anfang nahm, oder eben der Bonn-Prozess – was gleichzeitig ein Schlagwort für den Prozess im nicht-formalen und informellen Lernen analog zum Bologna-Prozess im formalen Bildungsbereich ist.
Der Bonn-Prozess ist also nicht identisch mit der Europäischen Jugendarbeitsagenda, er setzt sie voraus. Nachdem die Notwendigkeit einer Europäischen Jugendarbeitsagenda erstmalig in der Abschlusserklärung der 2. Europäischen Jugendarbeitskonvention formuliert worden ist, wurde diese Notwendigkeit in der Folge durch politische Dokumente von verschiedenen Seiten untermauert: so zum Beispiel durch die Youth Sector Strategy 2030 von 2020[2] und die Recommendation on Youth Work von 2017[3] vom Europarat sowie die Council Resolution European Youth Work Agenda von 2020[4] und die EU-Jugendstrategie 2019-2027[5], beide von der Europäischen Union.
Der politische Hintergrund und die komplexe Ausgangssituation unter Beteiligung verschiedener Akteure und Interessengruppen mögen die Erklärungen für die mangelnde Aussagekraft solcher Worte wie „Bonn-Prozess“ sein, was inhaltlich rein gar nichts aussagt. „Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda“ vermittelt zumindest die grobe inhaltliche Richtung, nämlich die Jugendarbeit, ist als Titel oder als Schlagwort aber eben auch weniger eingängig als „Bonn-Prozess“. Gleichzeitig ist die Umsetzung einer Agenda als Umschreibung immer noch zu vage und zu weit gefasst, als dass allein damit ein Eindruck dessen vermittelt werden könnte, was alles beinhaltet ist. Hierfür gibt es zwei Ursachen: zum einen ist es eine politischen Prozessen scheinbar zwangsläufig innewohnende Unannehmlichkeit, dass Beschreibungen, um inhaltlich präzise zu sein, ermüdend lang sein müssen. Inhaltlich noch präziser, aber eben auch deutlich weniger eingängig, wäre eine Auflistung der in der Europäischen Jugendarbeitsagenda enthaltenen prioritären Bereiche: „develop and expand the youth work offer“, „quality development“, „a common direction for the youth work community of practice“, „beyond the youth work community of practice“, „promotion and recognition“, „innovation and emerging challenges“, „policy frameworks“ und „a strategic framework for youth work development“. Zum anderen ist die Umsetzung einer gesamteuropäischen Agenda zwangsläufig vage und weit gefasst. Das muss sie sein, um allen nationalen Kontexten und Spezifitäten gerecht werden zu können. Wir leben in unterschiedlichen Realitäten mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen, deshalb ist logisch, dass auch die konkrete Umsetzung der Jugendarbeit sich in den einzelnen Ländern unterschiedlich entwickeln wird und auch unterschiedlich entwickeln sollte, nämlich immer in Bezug auf die vor Ort jeweils herrschenden Rahmenbedingungen. Der Bonn-Prozess gibt eine gemeinsame Richtung vor, aber keinen konkreten Weg. Viele Wege führen nach Rom – es führen auch viele Wege nach Bonn.
Was heißt das für Ostbelgien und die ostbelgische Jugendarbeit? Doch vielleicht sollte man noch einen Schritt zurückgehen? Warum denn überhaupt „ostbelgisch“ und nicht belgisch, wenn doch von nationalen Kontexten die Rede ist? Weil, und das ist ein sehr gutes Beispiel, um die oben angerissene Schwierigkeit zu erläutern, die Lebensrealitäten selbst in einem relativ kleinen Land wie Belgien immer noch zu unterschiedlich sind, um sie einheitlich beurteilen zu können. Natürlich könnte man dieses Spiel beinahe endlos weiterspielen und auf die genaue und konkrete Situation einzelner Landesteile, einzelner Kommunen oder sogar einzelner Städte und Dörfer herunterbrechen – würde man für jedes einzelne dieser Bruchstücke eine zielgerichtet auf ihre spezifische Situation zugeschnittene Agenda zur Optimierung der Qualität ihrer Jugendarbeit erarbeiten, würde das sicherlich höchst effektive Ergebnisse nach sich ziehen. Dass dieses Konstrukt dennoch wenig praktikabel ist, dürfte einleuchten, denn der vorherige Aufwand wäre immens, wenn nicht sogar gänzlich unmöglich, denn konsequenterweise müsste man denselben Aufwand auch für jede andere Kommune oder Stadt betreiben. Vielleicht kann man das als eine Art politisches Grundsatz-Problem beschreiben: Wie allgemein kann man Maßnahmen halten, um den Verwaltungsaufwand möglichst auf ein Minimum reduzieren zu können, aber wie spezifisch müssen sie sein, um Wirkung zu entfalten und keine sogenannten „Minderheiten“ auszuschließen – wobei „Minderheiten“ im Kontext der Europäischen Union mit mehr als 500 Millionen Einwohnern durchaus relativ zu betrachten sind? Insoweit erscheint ein nationaler Ansatz als ein durchaus gängiger und angemessener Kompromiss. Im konkreten Falle Belgiens greift er trotzdem nicht.
In Belgien sind die Zuständigkeiten des Staates auf verschiedene Ebenen, nämlich den Föderalstaat, die Regionen und die Gemeinschaften verteilt. Letztere sind dabei unter anderem zuständig für die Jugendpolitik, was unter dem Oberbegriff der kulturellen Angelegenheiten die erste Zuständigkeit war, die den (damaligen Kultur-)Gemeinschaften übertragen wurde. Die belgischen Jugendpolitiken unterteilen sich demnach in der Jugendpolitik der flämischen, der französischen und der deutschsprachigen Gemeinschaft. Letztere ist dabei mit weniger als 80.000 Einwohnern die mit deutlichem Abstand kleinste Gemeinschaft. Dennoch verfügt sie über ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung, ein eigenes Ministerium und eigene Gesetzgebungsbefugnis – jedenfalls hinsichtlich der ihr übertragenen exklusiven Zuständigkeiten wie eben der Jugendpolitik, womit auch das exklusive Recht einhergeht, in diesem Zuständigkeitsbereich und für die eigene Sprachgemeinschaft internationale Verträge und Abkommen zu unterzeichnen.
Bonn ist nicht Weimar, Ostbelgien ist nicht Bonn
Um zum Bonn-Prozess zurückzukommen: die involvierten Interessenvertreter der Jugendarbeit wie Ministerium, Jugendarbeiter, der Rat der Deutschsprachigen Jugend und die Nationale Agentur der EU-Förderprogramme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps haben zunächst eine Bestandsaufnahme der Situation der Jugendarbeit in Ostbelgien gefertigt. Diese Bestandsaufnahme mag zunächst als Umweg erscheinen, erwies sich jedoch als sinnvoll. Gerade vor dem Hintergrund unterschiedlicher Situationen und Realitäten in Europa und auch in Belgien ist logisch, dass auch die Ausgangssituationen und damit einhergehend die Bedürfnisse gänzlich unterschiedlich sein können. Wer kein Ziel hat, kommt nicht an. Wer nicht weiß, wo er sich verbessern muss, wird sich nicht verbessern können. Bedürfnisse, die in Bonn artikuliert und ausgearbeitet werden, müssen nicht zwingend auf Ostbelgien zutreffen, denn Ostbelgien ist nicht Bonn, genauso wenig wie Bonn Weimar ist. Das Ergebnis dieser ostbelgischen Bestandsaufnahme war, dass die Situation der ostbelgischen Jugendarbeit sich im internationalen Vergleich durchaus nicht zu verstecken braucht. Ja, Eigenlob stinkt, aber nur weil etwas stinkt, muss es deshalb noch nicht falsch sein. Die oben beschriebene Besonderheit Ostbelgiens, ein im Verhältnis zur Einwohnerzahl vermeintlich sehr umfangreicher Verwaltungs- und Regierungsapparat einhergehend mit beachtlicher Autonomie, was durchaus regelmäßig im Hinblick auf Verwaltungseffizienz und Ressourcennutzung kritisiert wird, bietet auf der anderen Seite aber eben auch den Vorteil, dass konkret auf die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung eingegangen werden kann. Ein im Verhältnis zur Bevölkerung zahlreicher Verwaltungsapparat ist zwar im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis bedenklich, ermöglicht es der Politik aber auch, sich jenen Bereichen und Themen zu widmen, die in anderen Ländern vielleicht einen geringeren politischen Stellenwert genießen. Die Frage, ob der ostbelgische Verwaltungsapparat im Vergleich zu anderen Nationalstaaten tatsächlich überdimensioniert ist, müsste ohnehin wissenschaftlich belegt werden, was allerdings nicht Thema dieses Beitrags ist. Unabhängig von einer wissenschaftlich fundierten Antwort auf diese Frage steht eines fest: Ostbelgien verfügt mit dem Dekret zur Förderung der Jugendarbeit vom 06. Dezember 2011[6] über eine gesetzliche Grundlage zur Regelung der Jugendarbeit inklusive umfangreicher Ausführungen zu struktureller Förderung, die in dieser Form in Europa vielleicht nicht einzigartig, aber auch nicht selbstverständlich ist, und dem Sektor eine nicht zu unterschätzende Sicherheit bietet. Der Rat der Deutschsprachigen Jugend, also der ostbelgische Jugendrat, findet im selben Dekret eine gesetzliche Verankerung, gleichfalls begleitet von struktureller Förderung. Entsprechendes gilt für weitere Einrichtungen im Jugendbereich. Die begrenzte Größe Ostbelgiens bedingt eine gute Vernetzung unter und Kommunikation zwischen den einzelnen Einrichtungen, was den Wissensaustausch fördert und gegenseitige Unterstützung ermöglicht.
Zwischenzeugnis
Der Beginn des Bonn-Prozesses kann auf die 3. Jugendarbeitskonvention im Dezember 2020 datiert werden. Ein Ende im eigentlichen Sinne ist nicht definiert worden, was logisch ist, da es sich idealerweise um einen fortlaufenden Prozess handelt, doch wenn man die nächste Jugendarbeitskonvention 2025 als nächsten größeren Zwischenschritt betrachtet, so nähert sich diese aktuelle Phase des Bonn-Prozesses bald ihrer Halbzeit. Eine solide Ausgangssituation darf zu diesem Zeitpunkt als befriedigendes Zwischenfazit betrachtet werden. Das bedeutet natürlich nicht, dass derzeit keine Optimierungsprozesse im Gange sind.
So trat am 01. Januar 2022 das neue Dekret zur Förderung der Jugendarbeit in Kraft. Wesentliche Änderungen waren die Einführung einer Unterscheidung zwischen Jugendsozialarbeiter und Jugendarbeiter-Assistent, um die Jugendarbeit attraktiver zu gestalten und langfristig zu professionalisieren, eine administrative Vereinfachung und größere Flexibilisierung für Jugendorganisationen sowie eine höhere Planungssicherheit, sowie ein flexibles Trägerschaftsmodell für die Offene Jugendarbeit, um gemeindespezifischen Bedürfnissen gerecht werden zu können. Diese grob zusammengefassten Neuerungen stehen nicht in direktem Zusammenhang mit dem Bonn-Prozess, der Evaluierungsprozess für das Dekret ist bereits 2017 und damit vor der 3. Jugendarbeitskonvention 2020 in die Wege geleitet worden. Dennoch lässt sich ein klarer Bezug zwischen den beschriebenen Änderungen und einigen der Prioritäten der Europäischen Jugendarbeitsagenda wie „policy framework“ und „strategic framework for youth work development“ erkennen. Durch die Aufwertung des Berufsbildes ist auch ein Bezug zur „promotion und recognition“ erkennbar.
Doch es beschränkt sich nicht nur auf das Dekret zur Förderung der Jugendarbeit. Das Dekret sieht auch die Umsetzung eines jugendspezifischen Strategieplans vor. Auch für diesen gilt, dass er nicht direkt dem Bonn-Prozess entspringt. Der erste Jugendstrategieplan[7] galt für den Zeitraum 2013-2015, der zweite 2016-2022[8], der dritte Jugendstrategieplan gilt für die Periode 2023-2027. Der Jugendstrategieplan richtet sich weniger an den Sektor der Jugendarbeit als an die Jugendlichen selbst, dennoch ist die Jugendarbeit an einer Vielzahl von Stellen involviert und angesprochen. So wurde der Sektor bei der Festlegung der Schwerpunkte des Jugendstrategieplans beteiligt, und durch die Jugendarbeit durchgeführte Sozialraumanalysen fanden ebenfalls Berücksichtigung.
Ein weiteres, in diesem Zusammenhang relevantes Dokument ist das Regionale Entwicklungskonzept. Dieses dient als Zukunftsvision für Ostbelgien und umfasst den Zeitraum bis 2025. Das Regionale Entwicklungskonzept befindet sich derzeit in seiner dritten Umsetzungsphase 2019-2024[9] – diese beinhaltet auch mehrere Zukunftsprojekte, die die Jugendarbeit betreffen. Das Zukunftsprojekt „Jugend 2025+“ besteht zum Beispiel nicht nur aus der Einführung eines Jugendchecks und des bereits erwähnten Jugendstrategieplans 2023-2027, sondern auch die Digitale Jugendarbeit. Das steht im Einklang mit der Priorität „innovation and emerging challenges“.
Wir befinden uns natürlich längst wieder im Reich politischer Rahmen- und Begleitdokumente, diesmal nur nicht auf europäischer, sondern eben auf ostbelgischer Ebene. Das ändert an der Grundsatzproblematik der Vielschichtigkeit der Thematik, der damit einhergehenden Unübersichtlichkeit und der zumindest vermeintlich geringen Praxisnähe dieser ganzen Überlegungen und Erwägungen nur wenig.
Was bislang noch keine Erwähnung gefunden hat, sind die Förderprogramme der Europäischen Union, Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps. Diese stellen einen wichtigen Bestandteil der Qualitätsverbesserung der Jugendarbeit dar und sind explizit im Bonn-Prozess vorgesehen, denn sie ermöglichen und erleichtern den internationalen Austausch und unterstützen Jugendeinrichtungen und Jugendarbeiter durch die Zurverfügungstellung finanzieller Mittel bei internationaler Projektdurchführung und Weiterbildung.
Im Rahmen der oben erläuterten Änderungen im Dekret zur Förderung der Jugendarbeit obliegt die Trägerschaft der Offenen Jugendarbeit in 7 der 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens seit dem 01. Januar 2023 dem Jugendbüro, welches ein entsprechendes Konzept der regionalen Jugendarbeit ausgearbeitet hat. Administrative Hürden sollen abgebaut, mehr Jugendliche erreicht und zielgerichteter auf ihre Bedürfnisse eingegangen werden. Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der Jugendarbeiter ist im Konzept vorgesehen, der Bezug zur Europäischen Jugendarbeitsagenda liegt auf der Hand.
Ausblick
Spätestens an dieser Stelle bewegt sich der Bonn-Prozess weg von abstrakt-theoretischen Gedankenspielen hin zu konkreter Praxis, dahin, worauf es am Ende wirklich ankommt. Es können noch so viele Dokumente, Empfehlungen, Beschlüsse, Stellungnahmen und dergleichen mehr verfasst, verabschiedet und veröffentlicht werden, von mehr und mehr Institutionen, am Ende sind sie alle nur das wert, was davon wirklich ankommt. Genau darum geht es beim Bonn-Prozess. Er beschreibt die Umsetzung der Theorie in die Praxis, einschließlich der Schaffung von Rahmenbedingungen. Wie gut das gelingt, das kann nur die Zeit zeigen. In Ostbelgien jedenfalls sind in dieser Hinsicht viele Bewegungen im Gange, und wenn sie auch nicht als Reaktion auf den Bonn-Prozess initiiert wurden, so ergänzen sie ihn doch sehr passend, was im Prinzip nur eine Bestätigung der Wichtigkeit der enthaltenen Themen ist.
Dauert all das eine lange Zeit und müsste es nicht schneller gehen? Vielleicht. Aber, um sich einer anderen Redewendung zu bedienen:
„Rom wurde nicht an einem Tag erbaut“ – Bonn auch nicht, genau deshalb braucht es ja einen Prozess. In Ostbelgien ist man jedenfalls auf dem Weg hin zu guter Jugendarbeit.
[1] https://pjp-eu.coe.int/documents/42128013/47262187/The+2nd+European+Youth+Work+Declaration_DE.pdf/1d2e8851-3813-46a6-b422-b3e6363aec66, zuletzt abgerufen am 23.01.2023.
[2] https://www.coe.int/en/web/youth/youth-strategy-2030, zuletzt abgerufen am 23.01.2023.
[3] https://rm.coe.int/1680717e78, zuletzt abgerufen am 23.01.2023.
[4] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.ENG, zuletzt abgerufen am 23.01.2023.
[5] https://youth.europa.eu/strategy_de, zuletzt abgerufen am 23.01.2023.
[6] https://ostbelgienlive.be/addons/SharepointDokumentsuche/desktop/SharepointDokDetails.aspx?DokID=8f9881c3-12f0-4dcb-a872-b27c076c4c57&FileID=8f9881c3-12f0-4dcb-a872-b27c076c4c57, zuletzt abgerufen am 23.01.2023.
[7] https://ostbelgienlive.be/PortalData/2/Resources/downloads/jugend/Jugendstrategie_Seiten_web_1MB.pdf, zuletzt abgerufen am 23.01.2023.
[8] https://ostbelgienlive.be/PortalData/2/Resources/downloads/jugend/DG-Jugendstrategieplan-4MB.pdf, zuletzt abgerufen am 23.01.2023.
[9] https://ostbelgienlive.be/PortalData/2/Resources/downloads/rek/Regionales_Entwicklungskonzept_Band_5_REK_III.pdf, zuletzt abgerufen am 23.01.2023.