- Für akkreditierte Einrichtungen in den Bereichen Schule, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend:
Die Regeln für akkreditierte Mobilitätsprojekte erlauben es den antragstellenden Einrichtungen, nach 12 Monaten der Durchführung spezifische Änderungsanträge zu stellen (ab 01.06 bis spätestens 01.08 für den Finanzabruf vom Vorjahr).
Mögliche Änderungen
- eine zusätzliche Finanzierung beantragen (Anträge auf zusätzliche Mittel werden nur dann berücksichtigt, wenn die Nationale Agentur über ausreichende Mittel verfügt);
- und/oder eine zusätzliche Inklusionsunterstützung/außergewöhnliche Kosten beantragen;
- oder eine Kürzung der Finanzhilfe bzw. die Rückzahlung überschüssiger Mittel beantragen;
- oder eine Verlängerung der Laufzeit Eurer Finanzhilfevereinbarung auf 24 Monate beantragen.
Zu den beiden letzteren Möglichkeiten:
Wenn eine akkreditierte Einrichtung Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Mobilitäten ihres ursprünglichen Finanzabrufs hat, kann sie die Rückzahlung eines Teils der bewilligten Mittel beantragen, um eine niedrige Bewertungsnote am Ende der Finanzhilfevereinbarung zu vermeiden.
Diese Option sollte jedoch nur als letzter Ausweg genutzt werden. Wann immer möglich, ist es besser, eine Verlängerung der Finanzhilfevereinbarung zu beantragen und die zusätzliche Zeit für die Durchführung der verbleibenden Aktivitäten zu nutzen.
Die Beantragung einer Änderung während des Übergangszeitraums ist nicht obligatorisch. Es handelt sich lediglich um eine Option, die den akkreditierten Einrichtungen eine maximale Flexibilität in der Umsetzung ihrer Mobilitäten gewährleisten soll.
Zieht eine Einrichtung eine Änderung in Betracht, kann diese ab dem 01.06 (und spätestens bis zum 01.08) im Beneficiary Module unter dem Finanzabruf des Vorjahres beantragt werden. Informationen dazu erteilt Ihnen Ihre übliche Beraterin.