Partnerschaftsprojekte

Jugend und Bildung

Durch Partnerschaften können teilnehmende Organisationen Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit sammeln und ihre Kapazitäten stärken, aber auch qualitativ hochwertige und innovative Angebote und Ergebnisse hervorbringen.

 

Ziele der Leitaktion 2 sind:

  • Verbesserung der Qualität der Arbeit, der Aktivitäten und der Praktiken der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die naturgemäß nicht zu ein und demselben Sektor gehören
  • Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die transnationale und sektorenübergreifende Arbeit
  • Berücksichtigung gemeinsamer Bedürfnisse und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
  • Förderung von Transformation und Wandel (auf individueller, institutioneller oder sektoraler Ebene) mit dem Ergebnis von Verbesserungen und neuen Ansätzen, und zwar entsprechend dem Kontext der jeweiligen Organisation.
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Arten von Partnerschaften

Abhängig von den spezifischen Projektzielen, den beteiligten Organisationen oder der angestrebten Wirkung können die Partnerschaften für Zusammenarbeit von unterschiedlicher Größe und unterschiedlichem Umfang sein und ihre Aktivitäten entsprechend anpassen.

 

Zwei Arten von Partnerschaften stehen zur Auswahl:

Kooperationspartnerschaften

Kleinere Partnerschaften

  • Sie ermöglichen Organisationen, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen.
  • Sie unterstützen den Aufbau und die Stärkung von Netzwerken.
  • Sie fördern den Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken.
  • Sie bringen innovative Ergebnisse hervor.
  • Sie verbreiten, nutzen und erweitern bereits bestehende und/oder neu erarbeitete Produkte und Ideen.
  • Sie schaffen einen leichteren Einstieg für kleinere, neue und weniger erfahrene Einrichtungen sowie schwer erreichbare Organisationen und benachteiligte Zielgruppen.
  • Sie erlauben flexible Formate, die transnationale und nationale Aktivitäten – immer mit einer europäischen Dimension – kombinieren, sodass Organisationen mehr Möglichkeiten haben, Menschen mit geringeren Chancen zu erreichen.
  • Sie haben im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften eine kürzere Laufzeit und einfachere administrativen Anforderungen.

Kooperationspartnerschaften

  • Sie ermöglichen Organisationen, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen.
  • Sie unterstützen den Aufbau und die Stärkung von Netzwerken.
  • Sie fördern den Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken.
  • Sie bringen innovative Ergebnisse hervor.
  • Sie verbreiten, nutzen und erweitern bereits bestehende und/oder neu erarbeitete Produkte und Ideen.

Antragsfristen

Kooperationspartnerschaften

Aspekte der Projektbeschreibung

Die Projektbeschreibung muss folgende Aspekte beinhalten:

  • eine detaillierte Projektmethodik
  • eine klare Verteilung der Aufgaben
  • die finanziellen Vereinbarungen zwischen den Partnern
  • einen detaillierten Zeitplan
  • Angaben zum Überwachungs-/Kontrollsystem
  • Angaben zu den Instrumenten für eine Fristenkontrolle

 

Die Projektmethodik muss folgende Bestandteile umfassen:

  • Bedarfsanalyse
  • Ziele
  • Monitoring
  • Qualitätssicherungssystem
  • Evaluationsstrategie (dazu gehören u.a. quantitative und qualitative Indikatoren, um die Erreichung der Projektziele zu bewerten)

 

Die Projektaktivitäten werden in „Arbeitspakete“ aufgeteilt. Ein Arbeitspaket definiert sich dabei als eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erreichung spezifischer Ziele beitragen. Die Verbindung zu den spezifischen Zielen muss klar beschrieben werden. Das „Projektmanagement“ wird dabei als eigenes Arbeitspaket angelegt.

 

Es wird empfohlen, das Projekt in höchstens 5 Arbeitspakete (inklusive dem Arbeitspaket für das Projektmanagement) aufzuteilen.

 

Das Arbeitspaket „Projektmanagement“ deckt dabei alle horizontalen Aktivitäten ab, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind (u.a. Überwachung, Koordinierung, Kommunikation, Bewertung und Risikomanagement). Der Anteil des Pauschalbetrages für das Projektmanagement darf dabei höchstens 20 % des Gesamtbetrages umfassen.

 

Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf die Kernaktivitäten zur Zielerreichung beziehen. Sie darf 20 % des Gesamtbetrags der Finanzhilfe nicht übersteigen.

 

Die Förderung erfolgt mittels eines einmaligen Pauschalbetrages, wobei drei Pauschalbeträge zur Auswahl stehen: 120.000 €, 250.000 € und 400.000 €.

 

Bei der Planung des Projekts muss die antragstellende Organisation – gemeinsam mit den Projektpartnern – den Pauschalbetrag wählen, der am besten geeignet ist, die Kosten des Projektes entsprechend der Ziele, Aktivitäten, Ergebnisse und der Projektdauer zu decken.

Hierbei ist eine effiziente Verwendung der Mittel und die Einhaltung des Kofinanzierungsprinzips zu gewährleisten. Es wird davon ausgegangen, dass das Projektbudget durch andere Finanzierungsquellen ergänzt wird, weshalb die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts höher sein müssen als der beantragte Pauschalbetrag.

Kleinere Partnerschaften

  • Sie schaffen einen leichteren Einstieg für kleinere, neue und weniger erfahrene Einrichtungen sowie schwer erreichbare Organisationen und benachteiligte Zielgruppen.
  • Sie erlauben flexible Formate, die transnationale und nationale Aktivitäten – immer mit einer europäischen Dimension – kombinieren, sodass Organisationen mehr Möglichkeiten haben, Menschen mit geringeren Chancen zu erreichen.
  • Sie haben im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften eine kürzere Laufzeit und einfachere administrativen Anforderungen.

Antragsfristen

Kleinere Partnerschaften

Aspekte der Projektbeschreibung

Die Ziele, Aktivitäten und Ergebnisse müssen zueinander in einem klaren und nachvollziehbaren Bezug stehen. Die Anträge müssen einen Zeitplan und hinreichende Informationen zum Budgetplan für die geplanten Aktivitäten beinhalten.

 

Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf die Kernaktivitäten zur Zielerreichung beziehen. Sie darf 20 % des Gesamtbetrags der Finanzhilfe nicht übersteigen.

 

Die Projektförderung erfolgt als einmaliger Pauschalbetrag. Antragsteller wählen zwischen zwei feststehenden Förderbeträgen aus: 30.000 € und 60.000 €. Bei der Planung des Projekts muss die antragstellende Organisation – gemeinsam mit den Projektpartnern – den Pauschalbetrag wählen, der am besten geeignet ist, die Kosten des Projektes entsprechend der Ziele, Aktivitäten, Ergebnisse und der Projektdauer zu decken.

 

Hierbei ist eine effiziente Verwendung der Mittel und die Einhaltung des Kofinanzierungsprinzips zu gewährleisten. Es wird davon ausgegangen, dass das Projektbudget durch andere Finanzierungsquellen ergänzt wird, weshalb die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts höher sein müssen als der beantragte Pauschalbetrag.

Kontaktperson IM JUGENDBÜRO